YOUR HEADING TEXT Gemeinschaftspraxis  Neidenstein
Neidenstein 2024

Zunächst bedanken wir uns für Ihr entgegengebrachtes 

Vertrauen. Ein positives Miteinander sehen wir als Grundlage 

für einen optimalen Behandlungserfolg. Sprechen Sie uns 

daher an, wenn Sie Wünsche und Anregungen haben.

Diese Informationen sollen Ihnen den Praxisablauf 

verständlicher machen. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern 

bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit und um Beachtung einiger 

Punkte und Hinweise.

Bringen Sie bitte bei jedem Praxisbesuch Ihre 

Versichertenkarte mit, auch wenn ein anderer Arzt bereits 

eine Überweisung ausgestellt hat. 

Wir bieten eine Vielzahl von Untersuchungen in unserer 

Praxis an, wobei nicht jeder Arzt täglich alle Untersuchungen 

oder auch Hausbesuche durchführen kann.

Für Ultraschalluntersuchungen und Blutuntersuchungen 

bitten wir Sie, zwölf Stunden vor der Untersuchung nichts zu 

essen. Medikamente sollten Sie jedoch am Tag der 

Untersuchung mit einem Glas stillem Wasser einnehmen. 

Auch  am Tag eines Belastungs-EKG´s müssen Medikamente 

vorher eingenommen werden. Für alle anderen 

Untersuchungen und für spezielle Laboruntersuchungen 

erhalten Sie von uns entsprechende Empfehlungen, die Sie 

unbedingt beachten sollten.  

Blutabnahmen führen wir ab 7.45 Uhr mit Termin durch. 

Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich Notfälle.  

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit immer einen Termin 

und sagen Sie diesen unbedingt ab, falls Sie ihn nicht 

wahrnehmen können. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass 

Sie unter Umständen ohne Termin längere Wartezeiten in 

Kauf nehmen müssen.

Ausgenommen hiervon sind akute bedrohliche Erkrankungen 

oder Schmerzzustände. Bitte äußern Sie in einem solchen 

Fall unbedingt Ihre Beschwerden bereits bei der Anmeldung 

oder am Telefon.

Für Versicherungsanfragen, Versorgungsamtanträge, 

Kuranträge und Vorsorgeuntersuchungen vereinbaren Sie 

bitte hierfür einen speziellen verlängerten Termin.  

Im Rahmen der Darmkrebsvorsorge sollten Sie ab dem 50. 

Lebensjahr einmal alle 2 Jahre eine Stuhluntersuchung 

abgeben. Eine Gesundheitsuntersuchung wird ab dem 35. 

Lebensjahr alle 3 Jahre von den Krankenkassen 

übernommen. Eine Männer-Krebsvorsorgeuntersuchung ab 

dem 45. Lebensjahr ein mal jährlich, eine Hautkrebsvorsorge 

ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre. Eine frauenärztliche 

Krebsvorsorgeuntersuchung wird jährlich ab dem 20. 

Lebensjahr empfohlen. Ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich 

einmalig eine Darmspiegelung (Koloskopie). Eine 

Wiederholung dieser ist vom Befund und der familiären 

Belastung abhängig. Hierfür beraten und überweisen wir Sie 

gerne.

Hausbesuche führen wir bei schweren Erkrankungen, 

Notfällen, bei Immobilität oder in Pflegeheimen durch. Bei 

Bedarf melden Sie diese nach Möglichkeit bis 9.00 Uhr in der 

Praxis an.  

Bitte beachten Sie auch, dass wir bei Medikamenten- und 

Physiotherapieverordnungen an enge gesetzliche Vorgaben 

gebunden sind.  Es besteht kein Anspruch auf 

Medikamentenwirkstoffe ganz bestimmter Hersteller. Einige 

Wirkstoffe und Kombinationspräparate können nur noch 

privat und nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Kassen 

verordnet werden.

Für Physiotherapieanwendungen gibt es Beschränkungen in 

Abhängigkeit vom Krankheitsbild. Massagen können als 

Einzelanwendungen nur noch in Ausnahmefällen verordnet 

werden und sind ansonsten keine Krankenkassenleistung 

mehr.

Zur Minimierung unseres hohen Arbeitsaufwandes bitten wir 

Sie, Medikamentenbestellungen zu sammeln und nicht 

täglich einzeln verordnen zu lassen.

Überlegen Sie bitte auch, ob Verordnungen, Überweisungen 

und ähnliches unbedingt am Quartalsanfang ausgestellt 

werden müssen. Zu dieser Zeit ist das Patientenaufkommen 

besonders hoch. Überweisungen sind teilweise auch 

quartalsübergreifend gültig.  

Ihr Ärzteteam und auch das Personal wünschen Ihnen gute 

Besserung !  

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Liebe Patientin, lieber Patient

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